Richterin schloss die Öffentlichkeit vom Prozess aus
Die Kammer folgte dem Antrag des Verteidigers, der den Schutz der Privatsphäre seines Mandanten bei öffentlicher Aussage für gefährdet hält.

Symbolfoto: dpa
Mannheim/Weinheim. (alb) Nach zehn Minuten ist alles vorbei - zumindest für die Öffentlichkeit. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Krenz schickt die Prozessbeobachter am Montagvormittag aus dem Saal des Mannheimer Landgerichts und führt die Verhandlung hinter verschlossener Tür weiter. Die Kammer folgt damit einem Antrag von Verteidiger Ekkart Hinney, der den Schutz der Privatsphäre seines Mandanten bei einer öffentlichen Aussage für gefährdet hält und höher ansiedelt als das allgemeine Interesse.
Der 25-Jährige soll am späten Abend des 17. Juli 2018 eine Frau im FKK-Bereich des Weinheimer Freizeitbads Miramar vergewaltigt, gewürgt, gebissen und geschlagen haben. Staatsanwalt Michael Hager wirft dem Mannheimer in seiner Anklage Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung vor. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Laut Hager soll der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, kurz nach 16 Uhr zunächst ins Strandbad Waidsee gekommen sein, sich dort entkleidet haben und anschließend zum Außengelände des Miramar geschwommen sein. Nach Saunagängen habe er gegen 21 Uhr sein späteres Opfer im FKK-Bereich angesprochen, das dort den Sonnenuntergang genießen wollte. Nachdem der Mann mit seinen Avancen abgeblitzt sei, habe er die Frau mit den Worten bedroht: "Schrei’ nicht, sonst schlag’ ich Dich tot" und ihr mindestens vier Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Außerdem soll er in sie eingedrungen sein.
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Die Frau erlitt Prellungen, Platzwunden und eine Bissverletzung - von den psychischen Folgen einmal ganz abgesehen. "Der Angeklagte schwamm nach der Tat wieder durch den Waidsee zurück und zog sich an", sagt Staatsanwalt Hager. Doch konnte ihn die Polizei kurze Zeit später in der Nähe des Strandbads festnehmen.