Eilantrag gegen Schließung von Fitnessstudio zurückgewiesen
Ob die Beschränkungen verfassungsmäßig seien, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Schließung sei zumutbar.

Mannheim. (dpa) Der Betreiber eines Fitnessstudios ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit einem Eilantrag gegen die vorübergehende Schließung wegen der Coronavirus-Pandemie gescheitert. Für die Rechtmäßigkeit der Schließung von Einrichtungen durch eine Rechtsverordnung sei unerheblich, ob gerade in diesen die Krankheit festgestellt worden sei, teilten die Richter am
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