Als Klaus Schirdewahn wegen Homosexualität angeklagt wurde
Der Paragraf 175 ist weg, die Diskriminierung bleibt. Heute spricht er darüber vor Schulklassen.
Von Heike Warlich
Mannheim. 60 Jahre ist es her, dass Klaus Schirdewahn als 17-Jähriger von der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz angeklagt wurde. Angeklagt und schuldig gesprochen wegen seiner Gefühle für einen anderen Mann. Beide hatten damit gegen den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs verstoßen. Die einzige Möglichkeit, für sich selbst eine Freiheitsstrafe
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