Plus Mannheim

Aktivist der "Letzten Generation" vor Gericht (Update)

Die Anklage bezieht sich auf die Demonstration am Freitag, 23. Mai 2022, an der Kurt-Schumacher-Brücke.

27.01.2023 UPDATE: 27.01.2023 16:14 Uhr 39 Sekunden
Die Mahnwache vor dem Prozess. Foto: privat

Mannheim. (sake) Nötigung lautet die Anklage gegen Leonardo Elgas, die am heutigen Freitag vor dem Amtsgericht in Mannheim verhandelt wurde. Das Urteil lautete 40 Tagessätze zu je 15 Euro. 

Elgas hatte gemeinsam mit Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" im Mai des vergangenen Jahres auf der Kurt-Schumacher-Brücke in Mannheim demonstriert und sich festgeklebt. Der Richter sah in der Blockade eine "Verwerflichkeit" und begründete das Urteil mit der Schwere der Verkehrsbeeinträchtigung.

Der Aktivist beteiligte sich in der Vergangenheit unter anderem an mehreren Blockaden, störte die Bundesliga-Partie Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach und saß in 13-tägiger Präventivhaft in einer Bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA). 

In einer Mail an die RNZ-Redaktion schreibt Elgas, dass er vor Gericht stehe, weil er sich "angesichts der größten Katastrophe der Menschheitsgeschichte" für das Leben zukünftiger Generationen eingesetzt habe.

Die "Letzte Generation" hatte zu einer Mahnwache am Freitagmorgen, 27. Januar, vor dem Mannheimer Amtsgericht aufgerufen. Hier versammelten sich Menschen der "Letzten Generation", von Extinction Rebellion Mannheim, vom BUND Bergstraße sowie eine Bürgerin der Scientists for Future Mannheim.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.