Landau

Vater und Stiefmutter nach Tod von schwer kranker Frau vor Gericht

Eine 39-Jährige stirbt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie während einer Krankheit ärztliche Hilfe abgelehnt hat. Haben Vater und Stiefmutter fahrlässig gehandelt?

16.04.2024 UPDATE: 16.04.2024 15:57 Uhr 54 Sekunden
Landgericht
Ein Justiz-Fahrzeug biegt in die Einfahrt zum Landgericht in Landau ab. Foto: Uwe Anspach

Landau. (dpa) Weil sie für ihre 39-jährige, schwer erkrankte Tochter keine ärztliche Hilfe geholt haben, müssen sich Vater und Stiefmutter vom 29. April an vor dem Landgericht Landau verantworten.

Den 73- und 48-jährigen Angeklagten werde unter anderem im Tatzeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, teilte das Gericht in der pfälzischen Stadt am Dienstag mit. Der Vater werde zudem beschuldigt, seine psychisch und körperlich kranke Tochter in ihrem Zimmer in Vollmersweiler im Kreis Germersheim dreimal ans Bett gefesselt zu haben. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung.

Den Ermittlungen zufolge sei es einige Monate vor dem Tod der Frau zu "psychischen Auffälligkeiten" gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft Landau mit. "In diesen Situationen, in denen die Frau sehr aufgeregt war und sich nicht beruhigen ließ, soll der Vater die Tochter dreimal ans Bett gebunden haben, bis sie sich beruhigt hatte."

Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 39-Jährige keine ärztliche Behandlung gewollt habe. "Anfang 2022 ist sie körperlich erkrankt, wohl an Bronchitis", hieß es. Die Frau sei immer kränker geworden und im Februar 2022 gestorben. Die Obduktion ergab demnach als Todesursache eine Lungenembolie sowie Bronchitis und Flüssigkeitsmangel.

"Wir gehen davon aus, dass die Frau ärztliche Hilfe abgelehnt hat. Den Angeklagten wird vorgeworfen, fahrlässig den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter verkannt und ab dem Zeitpunkt, als die Frau keinen eigenen Willen mehr bilden konnte, keinen Arzt hinzugezogen zu haben." Vorgesehene Fortsetzungstermine vor Gericht sind 15. und 17. Mai sowie 3. Juni.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.