Kloster Stift Neuburg

Kein Aufschub für Räumung des "Gasthaus zum Klosterhof"

Gericht lehnte Antrag der Gastronomiepächter ab - Aber die Mönche müssen 70.000 Euro hinterlegen

29.04.2018 UPDATE: 30.04.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

Die Klosterhof-Wirtschaft des Stifts Neuburg. Foto: Rothe

Von Steffen Blatt

Heidelberg. Das "Gasthaus zum Klosterhof" kann geräumt werden. Die Pächter sind mit ihrem Antrag auf Aufschub vor Gericht gescheitert. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jetzt mit. Damit könnte der jetzige Gastronomie-Betrieb bald der Vergangenheit angehören. Allerdings müssen die Benediktiner der Abtei Stift Neuburg eine Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000 Euro stellen, bevor sie die Räumung durchsetzen.

Damit ist im fast unendlichen Rechtsstreit um den Klosterhof ein weiterer Rechtsweg ausgeschöpft. Auch die eigentliche Kündigung des Pachtvertrags zwischen den Mönchen und Hartmut Jäger sowie Zeljko Dadic wegen eines Formfehlers wurde bereits höchstrichterlich bestätigt. Am 19. März schließlich gab das Heidelberger Amtsgericht der Räumungsklage der Benediktiner in vollem Umfang statt, das heißt, Haupt- und Unterpächter müssen das Gelände verlassen. Dagegen legten Jäger und Dadic Berufung ein, der Fall liegt nun ebenfalls beim Karlsruher Oberlandesgericht, eine Entscheidung wird im Lauf des Jahres erwartet. Die beiden Hauptpächter streiten mit den Benediktinern um die Höhe der finanziellen Entschädigung, denn ihr 2007 abgeschlossener Vertrag lief eigentlich noch bis 2027. Über die Höhe der getätigten Investitionen konnte man sich nicht einigen. Jäger und Dadic gaben vor Gericht 610.000 Euro an, die Benediktiner wollten aber nur 120.000 Euro als Entschädigung zahlen.

Die Unterpächter von Jäger und Dadic, also die Gastronomen, wollten nun, dass die Räumung aufgeschoben wird, bis die Entscheidung im Berufungsverfahren gefallen ist. Darüber hatte der 15. Zivilsenat des OLG zu entschieden - und lehnte den Antrag ab. Die Gasthauspächter beriefen sich in dem Verfahren vor allem auf eine mündliche Zusage der Benediktiner vom Herbst 2014. Damals hätte ihnen die Klosterleitung einen neuen Pachtvertrag in Aussicht gestellt, sobald die Hauptpächter weg seien. "Diese Argumentation begründet einen Räumungsaufschub nach Auffassung des Senats nicht", heißt es dazu in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts.

Allerdings müssen die Benediktiner 70.000 Euro hinterlegen, bevor sie die Räumung vollstrecken lassen. Das ergibt sich laut OLG aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Zwangsvollstreckung. Die Mönche haben indessen die "Ökonomie Stift Neuburg GmbH" gegründet, die am 6. März ins Handelsregister eingetragen worden ist. Sie soll sich im Auftrag der Benediktiner um die Herstellung und den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten kümmern, die Gaststätte betreiben sowie den Handel mit Druck-Erzeugnissen und anderen Devotionalien organisieren. Im Stift sollen Gastronomie und Bauernhof auf jeden Fall erhalten bleiben.

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