Uni-Klinik zum Fall Yen: "Hätten keine bessere Leiterin finden können"
Rückendeckung für Institutsleiterin Kathrin Yen - Sie hat "neue Standards gesetzt"

Es stimmt: Die Leiterin der Heidelberger Rechtsmedizin hätte sich korrekterweise "Dr. med univ." nennen müssen, sie hätte sich bei der Landesärztekammer sofort nach ihrem Amtsantritt im März 2011 melden und die Weiterbildungsbefugnis beantragen müssen. Es stimmt auch, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen nach Ulm "zwangsversetzt" wurde und gegen eine weitere ein
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