Nach Gold-Fund wohl Anspruch auf Finderlohn
Es handelt sich nicht um Diebesgut. Ein Jura-Professor bewertet die Rechtslage im Fall des gefundenen Goldschatzes.

Heidelberg (arbu) Der Goldschatz, der Anfang April im Rahmen der Entrümpelung einer Wohnung gefunden wurde, stammt offenbar nicht aus einem Diebstahl oder einer anderen illegalen Quelle. Die Polizei konnte die Barren und Münzen im Wert von über 135.000 Euro eindeutig dem ehemaligen Mieter der Wohnung zuordnen. Entsprechende Zertifikate liegen vor. "Die Seriennummern der Barren machen eine
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