Keine Feier zur Walpurgisnacht auf 1. Mai auf Thingstätte
Von Mittwochnachmittag bis Donnerstagmorgen wird wieder ein Betretungsverbot gelten. Dieses soll auch in diesem Jahr wieder streng überwacht werden.

Heidelberg. (RNZ/mare) Es ist inzwischen fast Tradition: Auch in diesem Jahr wird keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai auf der Heidelberger Thingstätte stattfinden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Demnach gilt ein Betretungsverbot für die Thingstätte von Mittwoch bis Donnerstag, 30. April auf 1. Mai, von 16 bis 6 Uhr. Die Stadt hat seit 2018 Konsequenzen aus mehreren
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