Heidelberg

Keine Feier zur Walpurgisnacht auf 1. Mai auf Thingstätte

Von Mittwochnachmittag bis Donnerstagmorgen wird wieder ein Betretungsverbot gelten. Dieses soll auch in diesem Jahr wieder streng überwacht werden.

28.04.2025 UPDATE: 28.04.2025 16:19 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Die gesperrte Thingstätte auf dem Handschuhsheimer Heiligenberg. Foto: PR Video

Heidelberg. (RNZ/mare) Es ist inzwischen fast Tradition: Auch in diesem Jahr wird keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai auf der Heidelberger Thingstätte stattfinden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Demnach gilt ein Betretungsverbot für die Thingstätte von Mittwoch bis Donnerstag, 30. April auf 1. Mai, von 16 bis 6 Uhr. Die Stadt hat seit 2018 Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt.

In den vergangenen Jahren habe sich die Sperrung der Anlage aus Sicherheitsgründen bewährt, so die Stadt. Das Sicherheitskonzept vor Ort wurde in Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Polizei und Rettungskräften erarbeitet und wird regelmäßig aktualisiert.

Die Maßnahmen im Jahr 2025:

> Für die Thingstätte besteht Betretungsverbot.

> Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden. Sie wird durch Absperrungen baulich gegen das unbefugte und unberechtigte Eindringen abgesichert. "Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs gemäß Paragraf 123 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar", so die Stadt. Dies werde konsequent zur Anzeige kommen.

> Der Parkplatz hinter der Waldschenke darf in dem Zeitraum nur für Einsatzfahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), der Polizei sowie weiterer Sicherheitspartner genutzt werden. Für die Allgemeinheit steht er nicht zur Verfügung. Hinweis: Die Waldschenke ist am Mittwoch, 30. April, geschlossen.

> Der offizielle Zufahrtsweg zur Thingstätte (Chaisenweg/Ecke Waldweg in Handschuhsheim) wird am Mittwoch, 30. April, ab 18 Uhr mit einer Schranke gesperrt.

> Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und des Polizeipräsidiums Mannheim sowie Mitarbeitende des Technischen Hilfswerks (THW) und eines privaten Sicherheitsdienstes werden im Einsatzzeitraum in der Walpurgisnacht vor Ort sein und die Sperrung engmaschig überwachen. Das Forstamt überwacht ergänzend die Waldwege.

Ausführliche Infos dazu gibt es unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht

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