Plus Winterdienst

Was Mieter und Eigentümer wissen müssen

Auf Deutschen Straßen und Fußwegen wird es wieder glatt. Schneefälle und winterliche Temperaturen sorgen mancherorts für Gefahr. Oft sind Mieter und Eigentümer in der Pflicht, diese zu beseitigen.

20.11.2024 UPDATE: 13.02.2025 16:00 Uhr 2 Minuten, 10 Sekunden
Wer für Winterdienste wie Räumen, Streuen oder das Eiszapfenbeseitigen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten dafür regelmäßig als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Foto: Kristin Schmidt/dpa-tmn​

Von Christoph Jänsch

Hamburg. (dpa-tmn) In einigen Regionen Deutschlands ist der Winter zurück. Schneefälle und niedrige Temperaturen können hier und da für Rutschpartien sorgen. Was Mieter und Eigentümer wissen sollten: Sie müssen die Gehwege rund um ihr Haus von Schnee und Eis befreien - ansonsten kann es teuer werden.

Denn Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks

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