Widerspruch

Das können Sie bei verpasster Meta-AI-Frist noch tun

Meta darf seine KI mit Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern trainieren, die nicht bis zum 26. Mai widersprochen hatten. Aber gilt das auch zwingend für alle zukünftigen Inhalte?

27.05.2025 UPDATE: 27.05.2025 12:56 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
KI-Training mit Nutzerinhalten: Meta nutzt öffentliche Beiträge von Facebook und Instagram seit dem 27. Mai, außer es wurde rechtzeitig widersprochen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa​

Posts, Storys, Kommentare, Bewertungen, Fotos oder Videos: Alles was volljährige Nutzende bei Instagram oder Facebook öffentlich geteilt haben, kann Meta seit dem 27. Mai zum Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwenden - es sei denn, man hat die vom Internetkonzern eingeräumte Widerspruchsfrist bis zum 26. Mai genutzt. Dann sind allen eigenen Beiträge aus der Vergangenheit und in der Zukunft vom KI-Training ausgenommen.

Aber was ist mit denen, die die Frist verpasst haben? Die können immerhin noch Einfluss auf ihre zukünftigen Beiträge nehmen. Denn die Widerspruchsmöglichkeit bleibt bestehen, wirkt sich nach dem Stichtag aber eben nur noch auf die Zukunft aus: "Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Widerspruchs veröffentlichen würden", erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Verwendung zukünftiger Beiträge online widersprechen

Der Widerspruch funktioniert per Online-Formular - und sowohl bei Facebook als auch bei Instagram nur, wenn man angemeldet ist. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der man den jeweiligen Dienst nutzt, ist Pflicht: War der Widerspruch erfolgreich, erhält man eine Bestätigungsmail.

Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist den Verbraucherschützern zufolge nicht erforderlich. Persönliche Chats bei Whatsapp seien nicht betroffen, deshalb gibt es hier auch keine Widerspruchsmöglichkeit.

OLG Köln hatte KI-Training mit Nutzerinhalten im Eilverfahren erlaubt

Der Verbraucherzentrale NRW war vor Ablauf der Frist mit dem Versuch gescheitert, das KI-Training mit Nutzerinhalten in einem Eilverfahren grundsätzlich gerichtlich untersagen zu lassen. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Das Oberlandesgericht Köln entschied aber, dass Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training von Meta AI verwenden darf (Az. 15 UKl 2/25).