Plus Verkehrsrecht

Drei-Minuten-Regel im eingeschränkten Halteverbot

Das Auto einen Moment ins Parkverbot stellen und schnell mal rausspringen - das ist doch erlaubt, oder? Kommt darauf an: Halten oder Parken, das ist hier die Frage.

21.08.2024 UPDATE: 21.08.2024 08:00 Uhr 58 Sekunden

Parken im eingeschränkten Halteverbot: Hier sind maximal drei Minuten erlaubt, und ein längeres Halten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Auf diese Regel in der Straßenverkehrs-Ordnung weist die Prüfgesellschaft Dekra hin. Und Parken ist verboten, wenn das runde Schild mit einem roten Balken quer durchs Blau ein eingeschränktes Halteverbot verkündet.

Konkret heißt das: Jemanden an so einer Stelle aussteigen zu lassen, ist in Ordnung -

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