Drei-Minuten-Regel im eingeschränkten Halteverbot
Das Auto einen Moment ins Parkverbot stellen und schnell mal rausspringen - das ist doch erlaubt, oder? Kommt darauf an: Halten oder Parken, das ist hier die Frage.

Parken im eingeschränkten Halteverbot: Hier sind maximal drei Minuten erlaubt, und ein längeres Halten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Auf diese Regel in der Straßenverkehrs-Ordnung weist die Prüfgesellschaft Dekra hin. Und Parken ist verboten, wenn das runde Schild mit einem roten Balken quer durchs Blau ein eingeschränktes Halteverbot verkündet.
Konkret heißt das: Jemanden an so einer Stelle aussteigen zu lassen, ist in Ordnung -
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