Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt
Angeblich kein Widerruf des Glasfaservertrags möglich? Oder das Telekommunikationsunternehmen bedauert, Ihnen Ihre Kündigung nicht bestätigen zu können? Dann läuft etwas mächtig schief.

Kündigung erlaubt: Auch bei Glasfaserverträgen darf der Anbieter nicht einfach ablehnen. (zu dpa: «Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt») Foto: Matthias Rietschel/dpa
Mainz/Berlin. (dpa-tmn) Telekommunikationsunternehmen dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ablehnen - auch dann nicht, wenn es um einen Glasfaservertrag geht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Den Verbraucherschützern gehen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden zu, dass Kündigungswünsche von Glasfaserverträgen von Unternehmen erst einmal verweigert
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