Plus Verbraucherschutz

Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt

Angeblich kein Widerruf des Glasfaservertrags möglich? Oder das Telekommunikationsunternehmen bedauert, Ihnen Ihre Kündigung nicht bestätigen zu können? Dann läuft etwas mächtig schief.

02.06.2025 UPDATE: 02.06.2025 09:19 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Kündigung erlaubt: Auch bei Glasfaserverträgen darf der Anbieter nicht einfach ablehnen. (zu dpa: «Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt») Foto: Matthias Rietschel/dpa​

Mainz/Berlin. (dpa-tmn) Telekommunikationsunternehmen dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ablehnen - auch dann nicht, wenn es um einen Glasfaservertrag geht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Den Verbraucherschützern gehen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden zu, dass Kündigungswünsche von Glasfaserverträgen von Unternehmen erst einmal verweigert

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