Plus Verbraucherrecht

Diese Rechte haben Käufer bei einer vermasselten Osterbestellung

Zu spät, kaputt oder falsch geliefert: Enthält das Oster-Paket nicht den gewünschten Inhalt, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht damit abfinden. Was Sie machen können.

17.04.2025 UPDATE: 17.04.2025 08:41 Uhr 56 Sekunden
Lieferchaos statt Festtagslaune: Verbraucher haben Rechte – auch bei Ostergeschenken aus dem Netz. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Kehl. (dpa-tmn) Ostern steht vor der Tür und Sie wollen den Liebsten mit Blumen, Schokolade und Co. eine Freude machen? Nicht selten bestellen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre gewünschten Aufmerksamkeiten online. Und gelegentlich geht dabei etwas schief. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt anhand von vier typischen Problemen, welche Rechte Käufer

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