Diese Rechte haben Käufer bei einer vermasselten Osterbestellung
Zu spät, kaputt oder falsch geliefert: Enthält das Oster-Paket nicht den gewünschten Inhalt, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht damit abfinden. Was Sie machen können.

Kehl. (dpa-tmn) Ostern steht vor der Tür und Sie wollen den Liebsten mit Blumen, Schokolade und Co. eine Freude machen? Nicht selten bestellen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre gewünschten Aufmerksamkeiten online. Und gelegentlich geht dabei etwas schief. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt anhand von vier typischen Problemen, welche Rechte Käufer
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