Käuferschutz im Onlinehandel
Nach zwei Jahren Vorgeplänkel zeigt Mercedes den neuen CLA. Der liefert etwas mehr E-Reichweite als gedacht. Doch die 792 Kilometer sind nicht die einzige Zahl, die aufhorchen lässt.

Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz im Onlinehandel, wie etwa bei Dienstleistungen, Apps, Onlinespielen oder Gutscheinen. Foto: Silas Stein/dpa-tmn
Düsseldorf. (dpa-tmn) Mit dem Käuferschutz von Paypal, Klarna, Amazon Pay und Co. bei Onlinekäufen auf der sicheren Seite? Mitnichten. Denn die Versprechungen der Anbieter sind mitunter
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