Plus Trügerische Sicherheit?

Käuferschutz im Onlinehandel

Nach zwei Jahren Vorgeplänkel zeigt Mercedes den neuen CLA. Der liefert etwas mehr E-Reichweite als gedacht. Doch die 792 Kilometer sind nicht die einzige Zahl, die aufhorchen lässt.

14.03.2025 UPDATE: 14.03.2025 11:14 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden

Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz im Onlinehandel, wie etwa bei Dienstleistungen, Apps, Onlinespielen oder Gutscheinen. Foto: Silas Stein/dpa-tmn​

Wer mit Online-Bezahldiensten einen Onlinekauf abschließt, wähnt sich in der Regel auf der sicheren Seite. Immerhin springt der Käuferschutz ein, wenn was danebengeht - oder etwa nicht?

Düsseldorf. (dpa-tmn) Mit dem Käuferschutz von Paypal, Klarna, Amazon Pay und Co. bei Onlinekäufen auf der sicheren Seite? Mitnichten. Denn die Versprechungen der Anbieter sind mitunter

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