Ab wann Privatverkäufe steuerpflichtig sind
Wer regelmäßig online Dinge verkauft, muss damit rechnen, dass das Finanzamt davon Wind bekommt. Doch nicht in jedem Fall will es gleich an den Gewinnen beteiligt werden.

Berlin. (dpa-tmn) Machen Sie gelegentlich mal Dinge aus dem Keller oder Kleiderschrank zu Geld? Dann müssen Sie hierfür in aller Regel keine Steuern zahlen. Und das, obwohl nach Angaben des Bundes der Steuerzahler die Verkaufsplattform Ihre Aktivitäten mitunter mit dem Finanzamt teilt.
Denn seit Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes im Jahr 2023 müssen Online-Plattformen
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