Kasse muss keine UV-Schutzkleidung zahlen
Juckreiz und Bläschen: Wer eine Sonnenallergie hat, muss sich gut vor UV-Strahlung schützen - etwa mit Schutzkleidung. Doch die müssen Betroffene auch bei starken Beschwerden selbst zahlen.

Auch bei Vorliegen einer Sonnenallergie muss die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für UV-Schutzkleidung übernehmen. Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn
Celle (dpa/tmn) - Erkrankungen können Kosten verursachen - etwa, weil man bestimmte Helfer benötigt, um den Alltag gut zu bewältigen. Das können Krücken sein, ein Hörgerät oder auch ein Sitz für die Dusche. Sie gelten als sogenannte Hilfsmittel, Betroffene bekommen sie auf Antrag von ihrer Krankenversicherung bezahlt.
Doch zählt spezielle Kleidung, die UV-Strahlung von der Haut
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