Plus Pflege-WG

Drei Fakten zum Wohngruppenzuschlag

Sie planen, in eine Pflege-WG ziehen? Unter Umständen haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung: den Wohngruppenzuschlag. Wie hoch er derzeit ist, wer ihn bekommt und wo man ihn beantragt.

17.02.2025 UPDATE: 17.02.2025 08:14 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Um Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag zu haben, müssen in einer Pflege-WG mindestens drei Pflegebedürftige leben. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) In die WG statt ins Heim: Pflegebedürftige, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheiden, haben unter bestimmten Voraussetzungen auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. 

Pflege-WGs gelten nämlich als sogenannte ambulant betreute Wohngruppen. Und die werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, wie das Bundesgesundheitsministerium online

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