Drei Fakten zum Wohngruppenzuschlag
Sie planen, in eine Pflege-WG ziehen? Unter Umständen haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung: den Wohngruppenzuschlag. Wie hoch er derzeit ist, wer ihn bekommt und wo man ihn beantragt.

Um Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag zu haben, müssen in einer Pflege-WG mindestens drei Pflegebedürftige leben. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) In die WG statt ins Heim: Pflegebedürftige, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheiden, haben unter bestimmten Voraussetzungen auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag.
Pflege-WGs gelten nämlich als sogenannte ambulant betreute Wohngruppen. Und die werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, wie das Bundesgesundheitsministerium online
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