Mutterschutz nach Fehlgeburt
Seit Anfang Juni gibt es Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Wer die Schutzfrist in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen Nachweise vorlegen.

Selbstbestimmung im Fokus: Nach einer Fehlgeburt können Frauen zwischen Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit oder Rückkehr zur Arbeit wählen. Foto: Fabian Sommer/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat Anspruch auf Mutterschutz. Das gilt seit der Anpassung des Mutterschutzgesetzes seit 1. Juni 2025. Aber was genau müssen Frauen tun, um die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen?
Das hängt davon, ob eine Frau ihren Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert hat. In dem Fall muss sie ihn im Fall
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