3 Regeln zu Betriebsferien
Ein Urlaub - angeordnet durch den Arbeitgeber? Das ermöglichen Betriebsferien. Doch darf der Arbeitgeber die einfach legen, wann und wie er will? Drei Regeln, die Sie kennen sollten.
Köln (dpa/tmn) - Egal, ob Werkstatt, Einzelhandel oder Restaurant: Betriebe nutzen die Sommermonate gerne mal für eine allgemeine Schließzeit. Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt
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