3 Regeln zu Betriebsferien
Ein Urlaub - angeordnet durch den Arbeitgeber? Das ermöglichen Betriebsferien. Doch darf der Arbeitgeber die einfach legen, wann und wie er will? Drei Regeln, die Sie kennen sollten.

Arbeitnehmer sollten ausreichend Zeit haben, um sich auf Betriebsferien einzustellen und ihre persönlichen Pläne anzupassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Köln (dpa/tmn) - Egal, ob Werkstatt, Einzelhandel oder Restaurant: Betriebe nutzen die Sommermonate gerne mal für eine allgemeine Schließzeit. Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt
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