Plus Kritik im Internet

Bleibt Arbeitgeber-Bewertung anonym?

Wer seinem Ärger nach einer Kündigung Luft machen will, kann sich auf Bewertungsportalen im Netz anonym über den Ex-Arbeitgeber auslassen. Darf das Unternehmen erfahren, wer hinter der Kritik steckt?

30.05.2025 UPDATE: 31.05.2025 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Anonym bleibt anonym: Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres die Identität von Kritikern erfahren. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Dresden/Berlin. (dpa-tmn) Unternehmen können anonyme Kritik auf Arbeitgeberbewertungs-Plattformen nicht ohne Weiteres unterbinden. Das erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von "anwaltauskunft.de". Anspruch, einen kritischen Beitrag zu löschen, haben Arbeitgeber nur, wenn nachweislich ausgeschlossen werden kann, dass Unternehmen und Bewerter überhaupt Kontakt hatten.

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