Wer erbt eigentlich, wenn es kein Testament gibt?
Auch wenn es keinen letzten Willen gibt, wird das Vermögen eines Verstorbenen unter Angehörigen verteilt. Dann allerdings nach den Regelungen des Staates. So sieht die gesetzliche Erbfolge aus.

Wer erbt eigentlich, wenn ich irgendwann nicht mehr bin? Gibt es kein Testament oder keinen gültigen Erbvertrag, regelt das die gesetzliche Erbfolge. (zu dpa: «Wer erbt eigentlich, wenn es kein Testament gibt?») Foto: Stefan Sauer/dpa-tmn
Von Beate Kaufmann
Berlin/Heidelberg. (dpa-tmn) Wer kein gültiges Testament oder keinen Erbvertrag aufsetzt, dessen Vermögen wird nach der gesetzlichen Erbfolge weitervererbt. Sie sieht vor, dass in jedem Fall Blutsverwandte profitieren. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gilt ein spezielles gesetzliches Erbrecht. Doch wie genau wird dann in einem Todesfall vererbt? Und was ist
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