Grundbuchamt benötigt meist Erbschein
Um eine geerbte Immobilie auf den neuen Eigentümer umschreiben lassen zu können, braucht es in der Regel einen Erbschein. Nur in manchen Fällen lässt sich dieser Zwischenschritt umgehen.
Berlin. (dpa-tmn) Wer eine Immobilie erbt, muss diese zeitnah im Grundbuch auf sich umschreiben lassen. Für die Korrektur des Grundbuchs benötigt das Grundbuchamt regelmäßig einen Erbschein. Ein notariell beglaubigtes Testament kann die Beantragung des Erbscheins zwar überflüssig machen. Doch nicht immer genügt das Dokument auch wirklich, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 1 W
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