Plus Immobilie geerbt?

Grundbuchamt benötigt meist Erbschein

Um eine geerbte Immobilie auf den neuen Eigentümer umschreiben lassen zu können, braucht es in der Regel einen Erbschein. Nur in manchen Fällen lässt sich dieser Zwischenschritt umgehen.

17.12.2024 UPDATE: 17.12.2024 09:33 Uhr 54 Sekunden

Berlin. (dpa-tmn) Wer eine Immobilie erbt, muss diese zeitnah im Grundbuch auf sich umschreiben lassen. Für die Korrektur des Grundbuchs benötigt das Grundbuchamt regelmäßig einen Erbschein. Ein notariell beglaubigtes Testament kann die Beantragung des Erbscheins zwar überflüssig machen. Doch nicht immer genügt das Dokument auch wirklich, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 1 W

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