Wann ein Bußgeld aus dem Ausland vollstreckt werden kann
Auf dieses Souvenir können Urlauber gut und gerne verzichten: Ignorieren sollten sie Bußgeldbescheide aus dem Reiseland aber nicht. Stattdessen lohnt es sich oft, die Summe schnell zu zahlen.

Urlaub vorbei, Bußgeld da: Verkehrsverstöße im Ausland können teuer werden – und auch zu Hause Folgen haben. Foto: Jens Kalaene/dpa
München. (dpa-tmn) Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Liegt nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten, ist Ignorieren oft keine gute Idee, warnt der ADAC.
Ab 70 Euro aufwärts können Bußgelder aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden, so der Automobilclub. Für Bescheide aus Österreich geht das sogar schon ab 25 Euro. Auch Bußgelder aus
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