Während einer Polizeikontrolle sollte man besonnen bleiben. Doch was, wenn man unangemessen reagiert? Gibt das ein höheres Bußgeld? Und was ist überhaupt unangemessen? Das hat ein Gericht beschäftigt.
Von Peter Löschinger
Berlin. (dpa-tmn) Bei der Bemessung der Höhe eines Bußgelds kommt es nicht immer nur auf die Tat selbst an. Auch das sogenannte Nachtatverhalten ist entscheidend. Wer sich anschließend unangemessen verhält, muss im Einzelfall mit einer höheren Strafe rechnen. Was als unangemessen gelten kann, zeigt eine Entscheidung (Az.: 3 ORbs
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