Wie eine Liste vor Verlusten schützt
Angenommen, Einbrecher räumen Ihre Wohnung aus: Können Sie nachweisen, was Sie alles besessen haben? Wenn Sie diese Frage mit Nein beantworten, sollten Sie für den Fall der Fälle nachbessern.

Von Christoph Jänsch
Berlin. (dpa-tmn) Wenn die eigene Wohnung nach einem Brand oder Einbruch in Schutt und Asche liegt, ist der Schock bei Betroffenen erst einmal groß. Glimpflich davon kommt, wer eine Hausratversicherung hat, die zumindest den Wert zerstörter oder gestohlener Gegenstände ersetzt. Aber wie nachweisen, was weggekommen ist - schließlich sind die Gegenstände physisch oft
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