Plus Fahrrad vom Chef

Das sind die steuerlichen Regelungen

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

16.04.2025 UPDATE: 16.04.2025 10:50 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Nicht in jedem, aber in der Praxis in vielen Fällen zu versteuern: Diensträder. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Das Fahrrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto? Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten Dienst- oder Betriebsräder an - zum Beispiel über ein Leasingmodell. "Das kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile mit sich bringen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dabei ist aber grundsätzlich zwischen zwei

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+