Plus Energiekosten im Mehrparteienhaus

Einfluss von Aufzug, Licht und Co ist gering

In den eigenen vier Wänden lässt sich leicht Energie sparen. Doch auf manche Posten hat man wenig Einfluss - Stichwort gemeinschaftliche Energiekosten im Mehrparteienhaus. Geht trotzdem auch hier was?

29.06.2022 UPDATE: 29.06.2022 10:26 Uhr 2 Minuten, 36 Sekunden
In einem Mehrparteienhaus fallen Energiegemeinkosten für Licht, Aufzug und Co. an. Bewohner haben auf deren Höhe wenig Einfluss. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Von Katja Fischer

Hamburg (dpa/tmn) - Neben den Strom- und Heizkosten in der eigenen Wohnung müssen Bewohner in Mehrfamilienhäusern zusätzlich Energiekosten zahlen, die für gemeinsam