Plus Ein-Prozent-Regel

So wird der Firmenwagen meist versteuert

Wer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, kann diesen oft auch privat nutzen. Je nach Fahrzeugpreis kann das teuer werden - weil man den geldwerten Vorteil versteuern muss.

26.03.2025 UPDATE: 26.03.2025 08:31 Uhr 47 Sekunden
Einprozentregel: Beschäftigte, die ihren Dienstwagen privat nutzen, bekommen in der Regel monatlich ein Prozent des Bruttolistenneupreises von ihrem Nettolohn abgezogen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Wer einen Firmenwagen auch privat verwendet, muss das als so genannten geldwerten Vorteil versteuern. "Aus Praktikabilitätsgründen kommt für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils meist die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zur Anwendung", sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. 

Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass Beschäftigte,

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