Plus Darf Arbeitgeber kündigen?

Rechtswidriges Freizeitverhalten

Ein Video zeigt Menschen, die rassistische Parolen auf Sylt grölen. Nun sollen einige von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Ist das rechtlich möglich? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

27.05.2024 UPDATE: 27.05.2024 13:54 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Ermittlungen nach rassistischen Parolen auf Sylt: Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers. Foto: Georg Wendt/dpa​

Stuttgart/Hamburg (dpa/tmn) - Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine

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