Rechtswidriges Freizeitverhalten
Ein Video zeigt Menschen, die rassistische Parolen auf Sylt grölen. Nun sollen einige von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Ist das rechtlich möglich? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Stuttgart/Hamburg (dpa/tmn) - Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+