Plus Chorleiter

Kirchenaustritt rechtfertigt keine Kündigung

Religionszugehörigkeit im Job ist Privatsache – bei kirchlichen Arbeitgebern kann das allerdings anders aussehen. Aber selbst da rechtfertigt ein Kirchenaustritt nicht automatisch eine Kündigung.

28.04.2025 UPDATE: 28.04.2025 10:06 Uhr 51 Sekunden

Gericht kippt Kündigung eines Chorleiters: Ein alleiniger Kirchenaustritt rechtfertigt die Entlassung nicht und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn​

Frankfurt am Main/Main. (dpa-tmn) Tritt ein Chorleiter aus der katholischen Kirche aus, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung durch den kirchlichen Arbeitgeber. Das zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 4 SLa 127/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist. 

Der Fall: Ein katholischer Chorleiter war aus

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+