Kirchenaustritt rechtfertigt keine Kündigung
Religionszugehörigkeit im Job ist Privatsache – bei kirchlichen Arbeitgebern kann das allerdings anders aussehen. Aber selbst da rechtfertigt ein Kirchenaustritt nicht automatisch eine Kündigung.

Gericht kippt Kündigung eines Chorleiters: Ein alleiniger Kirchenaustritt rechtfertigt die Entlassung nicht und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn
Frankfurt am Main/Main. (dpa-tmn) Tritt ein Chorleiter aus der katholischen Kirche aus, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung durch den kirchlichen Arbeitgeber. Das zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 4 SLa 127/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Der Fall: Ein katholischer Chorleiter war aus
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