Plus Beschluss notwendig

Fenster in Eigentumswohnung aufrüsten

Einbrechern ihr Handwerk möglichst schwer machen: Das kann man etwa mit einbruchshemmenden Türen. Doch wer sie einbauen lassen will, kann in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht sofort loslegen.

28.10.2024 UPDATE: 28.10.2024 10:32 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Laut Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. Foto: Susann Prautsch/dpa-tmn​

Bonn (dpa/tmn) - Türen und Fenster mechanisch nachrüsten oder gegen einbruchhemmende Exemplare austauschen: Das kann dem Einbruchschutz dienen. Wer solche Maßnahmen in seiner Eigentumswohnung umsetzen möchte, braucht dafür aber einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Im Alleingang dürfen einzelne Wohnungseigentümer die Fenster oder Wohnungseingangstür nämlich nicht

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