Fenster in Eigentumswohnung aufrüsten
Einbrechern ihr Handwerk möglichst schwer machen: Das kann man etwa mit einbruchshemmenden Türen. Doch wer sie einbauen lassen will, kann in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht sofort loslegen.

Bonn (dpa/tmn) - Türen und Fenster mechanisch nachrüsten oder gegen einbruchhemmende Exemplare austauschen: Das kann dem Einbruchschutz dienen. Wer solche Maßnahmen in seiner Eigentumswohnung umsetzen möchte, braucht dafür aber einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Im Alleingang dürfen einzelne Wohnungseigentümer die Fenster oder Wohnungseingangstür nämlich nicht
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