Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?
Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Sind Umkleide-, Dusch- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit? Darüber musste zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 212/23) entscheiden. Der Bund-Verlag erklärt die Details des Urteils. Demnach lassen sich folgende Richtlinien festhalten:
Umkleidezeiten: Das An- und Ablegen spezieller Arbeitskleidung im Betrieb ist Arbeitszeit, wenn die- Alle Artikel lesen mit RNZ+
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