Plus Arbeitsrecht

Was für die Kündigung von Homeoffice-Vereinbarungen gilt

Mit Corona kam für viele Beschäftigte das Homeoffice. Wollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten wieder im Büro sehen, müssen sie geltende Vereinbarungen kündigen. Wann ist das zulässig?

22.04.2025 UPDATE: 22.04.2025 08:44 Uhr 2 Minuten, 45 Sekunden

Rückkehr ins Büro? Auch wenn Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zum Homeoffice getroffen haben, ist die nicht unumkehrbar. Foto: Jan Woitas/dpa-tmn​

Von Amelie Breitenhuber

Köln. (dpa-tmn) Gute fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie haben sich viele Beschäftigte darauf eingestellt, ihre Arbeit teils oder sogar gänzlich im Homeoffice zu erledigen. Manche haben sogar ihren gesamten Alltag darauf ausgerichtet, dass sie selten oder gar keine Fahrtwege haben.

Möchte der Arbeitgeber die Möglichkeit zum Homeoffice dann

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