Plus Arbeitsrecht

Vulgäre Kritik rechtfertigt ordentliche Kündigung nicht

Mit einfachen Kniffen können Radler dem Winterwetter besser trotzen – der Reifendruck kann dabei ebenso entscheidend sein wie die Sattelhöhe. 

25.11.2025 UPDATE: 25.11.2025 08:53 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Weint die Schichtmutter oder nicht? Ein Gericht entschied: Vulgäre Kritik ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Foto: Sina Schuldt/dpa-tmn

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam,