Plus Arbeitsrecht

Diese Urlaubsregeln müssen Sie kennen

Endlich Urlaub! Und dann: Wird das Kind krank, liegt man selbst flach oder kommt man wegen eines Vulkanausbruchs nicht rechtzeitig zurück an den Arbeitsplatz. Was gilt jetzt arbeitsrechtlich?

13.06.2025 UPDATE: 13.06.2025 09:48 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden
Die Urlaubssaison beginnt: Doch was, wenn der geplanten Reise etwas dazwischenkommt? Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn​

Von Amelie Breitenhuber

Berlin. (dpa-tmn) Auch die akribischste Planung bewahrt einen nicht davor, dass rund um den lange geplanten Sommerurlaub doch etwas schiefgeht. Aber was heißt es für die Urlaubstage, wenn Krankheit, gestrichene Flüge oder kurzfristige Einfälle der Führungskraft die Reisepläne durchkreuzen? 

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