Diese Urlaubsregeln müssen Sie kennen
Endlich Urlaub! Und dann: Wird das Kind krank, liegt man selbst flach oder kommt man wegen eines Vulkanausbruchs nicht rechtzeitig zurück an den Arbeitsplatz. Was gilt jetzt arbeitsrechtlich?

Von Amelie Breitenhuber
Berlin. (dpa-tmn) Auch die akribischste Planung bewahrt einen nicht davor, dass rund um den lange geplanten Sommerurlaub doch etwas schiefgeht. Aber was heißt es für die Urlaubstage, wenn Krankheit, gestrichene Flüge oder kurzfristige Einfälle der Führungskraft die Reisepläne durchkreuzen?
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