Plus Arbeitsrecht

Darf man wegen der Parteizugehörigkeit gekündigt werden?

Wer politisch interessiert ist und sich einbringen möchte, kann Mitglied in einer Partei werden. Aber kann die Parteimitgliedschaft Konsequenzen am Arbeitsplatz nach sich ziehen?

19.05.2025 UPDATE: 19.05.2025 08:15 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden
Arbeitgeber dürfen eine Kündigung nicht allein auf die Mitgliedschaft in einer Partei oder Sympathie für sie stützen. Foto: Marijan Murat/dpa-tmn​

Köln. (dpa-tmn) Wer sich politisch engagiert, kann das aus den unterschiedlichsten Gründen machen. Aber kann eine Mitgliedschaft in einer oder Sympathie für eine bestimmte Partei auch zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen?

Die Mitgliedschaft in einer Partei sei erst einmal kein Kündigungsgrund, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Und die Meinungsfreiheit gilt

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