Plus Leitfaden Bundesnetzagentur

Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern

Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.

25.03.2020 UPDATE: 25.03.2020 17:08 Uhr 46 Sekunden
Netzwerkkabel
Noch halten die Netze der Telekom-Betreiber in Deutschland dem Ansturm stand. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.

Das