Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern
Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.

Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.
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