Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern
Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.
Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.
Das geht aus einem Leitfaden hervor, den die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlicht hat. "Die Netze sind derzeit stabil, und gravierende Beeinträchtigungen werden aktuell nicht erwartet. Die Anbieter
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