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Verwaltungsgericht: NetzDG verstößt teilweise gegen EU-Recht

Der Netzwerkdurchsetzungsgesetz - kurz NetzDG - ist in Deutschland das juristische Fundament, um Straftaten im Netz zu verfolgen. Wichtige Teile davon können nun aber nicht angewandt werden.

01.03.2022 UPDATE: 01.03.2022 19:48 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Fake News und Hassrede
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll es ermöglichen, besser gegen Hassrede oder andere Straftaten im Netz vorzugehen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verstößt es jedoch gegen EU-Recht.

Berlin (dpa) - Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln teilweise gegen EU-Recht.

Die Richter in Köln gaben damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und des Facebook-Betreibers Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise

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