Google gibt in Prozess um E-Mail-Adresse im Impressum auf
Auf eine E-Mail nur eine automatische Standardantwort zu bekommen, kann ärgerlich sein. Wenn das bei einer Mail-Adresse im Impressum eines Internet-Diensteanbieters passiert, ist es rechtswidrig. Google hat die Revision gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen.
Karlsruhe (dpa) - Wer Dienste im Internet anbietet, muss im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben, unter der Nutzer auch tatsächlich Kontakt aufnehmen können.
Der US-Internetriese Google zog nach Angaben des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin zurück.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war gegen Google
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