Plus Bundesgerichtshofs (BGH)

Google gibt in Prozess um E-Mail-Adresse im Impressum auf

Auf eine E-Mail nur eine automatische Standardantwort zu bekommen, kann ärgerlich sein. Wenn das bei einer Mail-Adresse im Impressum eines Internet-Diensteanbieters passiert, ist es rechtswidrig. Google hat die Revision gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen.

31.01.2019 UPDATE: 31.01.2019 13:48 Uhr 49 Sekunden
Google
Der US-Internetriese Google zog nach Angaben des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin zurück. Foto: Omar Marques/SOPA Images via ZUMA Wire

Karlsruhe (dpa) - Wer Dienste im Internet anbietet, muss im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben, unter der Nutzer auch tatsächlich Kontakt aufnehmen können.

Der US-Internetriese Google zog nach Angaben des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin zurück.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war gegen Google

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+