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Entschädigung und Reiserücktritt: Was tun beim Bahn-Streik?

Welche Rechte Bahn-Kunden im Fall von Verspätungen und Zugausfällen haben

06.09.2014 UPDATE: 06.09.2014 06:00 Uhr 2 Minuten
Gestrandet am Bahnhof: Ab einer Stunde Verspätung muss das verantwortliche Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Foto: dpa
dpa. Es geht nichts mehr - zumindest zwischen 6 und 9 Uhr am heutigen Samstagmorgen im Bahnverkehr. Denn die Lokführergewerkschaft GDL hat Lokführer und Zugbegleiter zum Streik aufgerufen. Auch später am Tag muss noch mit massiven Beeinträchtigungen gerechnet werden. Was Bahnkunden jetzt wissen sollten.

Zugbindung für heute aufgehoben: Anlässlich des Streiks habe die Deutsche Bahn die

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