Arbeitnehmer können auch bei einer befristeten Stelle Elternzeit nehmen. Der Vertrag verlängert sich aber nicht durch die Elternzeit. Foto: Mascha Brichta/dpa
Berlin (dpa) - Viele Beschäftigte wollen nach der Geburt des Kindes oder zu einem späteren Zeitpunkt in Elternzeit gehen. Doch geht das auch, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat?