Streit um Fahrtenbuchauflage nach erfolgloser Fahrerermittlung
Ist nach einem Verkehrsdelikt die Person am Steuer kaum zu ermitteln, kann der Halter zum Fahrtenbuch verdonnert werden. Ein Rechtsstreit zeigt, wie die Justiz abwägt.

Münster. (dpa/tmn) - Eine Straßenverkehrsbehörde muss nach einem Verkehrsdelikt grundsätzlich den betreffenden Autofahrer ermitteln, der wirklich am Steuer saß. Nur wenn das erfolglos bleibt, kann sie dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen. Das zeigt ein Fall (Az.: 8 A 2361/22) vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+