Plus Verkehrsrecht

Streit um Fahrtenbuchauflage nach erfolgloser Fahrerermittlung

Ist nach einem Verkehrsdelikt die Person am Steuer kaum zu ermitteln, kann der Halter zum Fahrtenbuch verdonnert werden. Ein Rechtsstreit zeigt, wie die Justiz abwägt.

04.08.2023 UPDATE: 04.08.2023 16:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Moderner Wachturm: Doch auch mit Blitzerfoto lässt sich ein Fahrer nicht immer identifizieren - ein Fahrtenbuch für den Halter kann dann die Folge sein. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn​

Münster. (dpa/tmn) - Eine Straßenverkehrsbehörde muss nach einem Verkehrsdelikt grundsätzlich den betreffenden Autofahrer ermitteln, der wirklich am Steuer saß. Nur wenn das erfolglos bleibt, kann sie dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen. Das zeigt ein Fall (Az.: 8 A 2361/22) vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des

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