Kein Anspruch auf Hochglanzfoto bei Bußgeldverfahren
Zu schnell gewesen mit dem Firmenwagen - und zack - geblitzt. Das entsprechende Beweisfoto geht an die Firma zur Fahrerermittlung - doch der Geschäftsführer fordert ein Hochglanzbild.

Münster (dpa/tmn) - Einen Anspruch auf ein Hochglanzfoto bei Geschwindigkeitsübertretung mit dem Firmenwagen gibt es nicht. Auch ist es nicht legitim, sich dabei allein auf das Foto zu beziehen. Das zeigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.:8 B 960/23), auf das der ADAC hinweist.
Zu schnell unterwegs mit dem Firmenwagen - wer saß am Steuer?
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