Plus Urteil

Kein Anspruch auf Hochglanzfoto bei Bußgeldverfahren

Zu schnell gewesen mit dem Firmenwagen - und zack - geblitzt. Das entsprechende Beweisfoto geht an die Firma zur Fahrerermittlung - doch der Geschäftsführer fordert ein Hochglanzbild.

26.01.2024 UPDATE: 26.01.2024 15:00 Uhr 59 Sekunden
Zu schnell und zack - geblitzt. Doch wenn der Fahrer in einem Firmenauto unterwegs war, kann sich dessen Ermittlung zuweilen als schwierig erweisen - das Foto spielt eine wichtige Rolle. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Münster (dpa/tmn) - Einen Anspruch auf ein Hochglanzfoto bei Geschwindigkeitsübertretung mit dem Firmenwagen gibt es nicht. Auch ist es nicht legitim, sich dabei allein auf das Foto zu beziehen. Das zeigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.:8 B 960/23), auf das der ADAC hinweist.

Zu schnell unterwegs mit dem Firmenwagen - wer saß am Steuer?

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