Auflagen im Testament - Was Erblasser dabei beachten müssen
In einem Testament können den Erben bestimmte Auflagen gemacht werden. Deren Einhaltung ist aber nicht immer gewährleistet.

Von Sabine Meuter
München (dpa) - Der Hund muss versorgt, das Vermögen darf nicht spekulativ angelegt werden, und das Haus soll im Familienbesitz bleiben. Wer solche und andere Wünsche für die Zeit nach seinem Tod hat, kann in seinem Testament diese den Erben zur Auflage machen.
"Auflagen im Testament haben für die Erben einen rechtlich verpflichtenden Charakter", erläutert der
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