Für Immobilienverkauf braucht es gute Gründe
Schalten und walten, wie er will? Das kann ein Nachlasspfleger nicht. Ein Gericht schaut ihm bei jedem seiner Schritte auf die Finger - und korrigiert dessen Kurs notfalls auch.

Brandenburg/Berlin (dpa/tmn) - Hinterlässt eine verstorbene Person kein Testament und können auch keine Erben ausfindig gemacht werden, kann ein Nachlasspfleger ins Spiel kommen. Dieser wird eingesetzt, um etwaige Erben zu ermitteln und das Erbe bis dahin zu sichern und zu verwalten. Zur Verwaltung des Erbes kann mitunter auch zählen, eine vorhandene Immobilie zu verkaufen - allerdings nicht
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