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Wenn zwei sich streiten - Steuerzahler können Musterprozesse nutzen

Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass es Änderungen im Steuerrecht gibt. Nicht immer fallen die Neuregelungen zugunsten von Steuerzahlern aus. Immer wieder werden Streitfälle daher von Gerichten entschieden. Von deren Urteilen können oft auch viele andere Steuerzahler profitieren.

23.03.2016 UPDATE: 23.03.2016 09:40 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden
Wenn zwei sich streiten - Steuerzahler können Musterprozesse nutzen

Steuerzahler können sich an laufende Musterprozesse ranhängen. Dafür müssen sie rechtzeitig Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und dabei auf das laufende Verfahren verweisen. Foto: dpa

Von Falk Zielke

Berlin (dpa) - Kosten für die Scheidung, Ausgaben für das Benzin für den Dienstwagen oder Gesundheitskosten - nicht alles erkennt das Finanzamt als steuermindernd an. Manche Steuerzahler wollen das nicht hinnehmen und ziehen vor Gericht. Der Vorteil: Von diesen Verfahren können alle Steuerzahler mit ähnlichen Problemen profitieren. Sie müssen sich nur an ein solches

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