Lebensversicherung: Bezugsrecht kann unwiderruflich vergeben werden
Mit einer Lebensversicherung soll die Familie abgesichert werden. Damit das klappt, sollte aber klar benannt werden, wer im Falle eines Falles über die Versicherungssumme verfügen kann.

Eine Lebensversicherung soll auch die Hinterbliebenen absichern. Dafür sollten die Bezugsberechtigten aber möglichst genau benannt werden. Foto: Andrea Warnecke
Köln (dpa) Eine Lebensversicherung dient nicht nur der Altersvorsorge. Mit dieser Police sollen auch Familienangehörige abgesichert werden. Wem im Versicherungsfall die Versicherungssumme zusteht, wird über das Bezugsrecht geregelt, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gibt es außer dem Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten, fällt die
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