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Lebensversicherung: Bezugsrecht kann unwiderruflich vergeben werden

Mit einer Lebensversicherung soll die Familie abgesichert werden. Damit das klappt, sollte aber klar benannt werden, wer im Falle eines Falles über die Versicherungssumme verfügen kann.

23.06.2015 UPDATE: 23.06.2015 14:15 Uhr 49 Sekunden

Eine Lebensversicherung soll auch die Hinterbliebenen absichern. Dafür sollten die Bezugsberechtigten aber möglichst genau benannt werden.  Foto: Andrea Warnecke

Köln (dpa)  Eine Lebensversicherung dient nicht nur der Altersvorsorge. Mit dieser Police sollen auch Familienangehörige abgesichert werden. Wem im Versicherungsfall die Versicherungssumme zusteht, wird über das Bezugsrecht geregelt, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gibt es außer dem Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten, fällt die

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