Eigentümerwechsel im Mietshaus - Was sich für Bewohner ändert
Mietshäuser sind für vermögende Investoren durchaus beliebte Anlageobjekte. Bei Mietern kann ein Eigentümerwechsel aber Besorgnis hervorrufen. Häufige Angst: Die Mieten steigen, der Vertrag verschlechtert sich. Mit der Praxis hat das meist wenig zu tun.

Wem soll die Miete nun gezahlt werden? Nach einem Eigentümerwechsel werden Mieter häufig unsicher. Foto: dpa
Von Sabine Meuter
Berlin/Frankfurt/Main (dpa) - Wenn ein Eigentümerwechsel bei einem Mietshaus ansteht, dann löst das bei den Mietern nicht selten Unbehagen aus. Doch die Befürchtung, dass der Wechsel negative Auswirkungen auf das bestehende Mietverhältnis hat, ist in vielen Fällen unbegründet. Denn grundsätzlich gilt der im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 566) verankerte Grundsatz:
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