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Anlage S - Steuererklärung für Selbstständige

Der 31. Mai ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung - auch für Selbstständige. Wer nicht nur einen Schuhkarton voll zerknitterter Quittungen besitzt, sondern seine Buchhaltung im Griff hat, kann steuerliche Gestaltungsspielräume ausnutzen und viel Geld sparen.

11.03.2015 UPDATE: 11.03.2015 11:48 Uhr 2 Minuten, 24 Sekunden

Die Anlage S der Steuererklärung ist wichtig für Selbstständige. Foto: Matthias Hübner

Berlin (dpa) - Grundsätzlich gilt: Den Mantelbogen und die Anlage S müssen alle Selbstständigen und Freiberufler ausfüllen. Wenn die Betriebseinnahmen unter 17 500 Euro im Jahr liegen, reicht es, eine plausible Übersicht der Einnahmen und Ausgaben per Post an das Finanzamt zu schicken.

Jeder Freiberufler, der mehr als 17 500 Euro verdient, muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

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